Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Sofern im Text oder durch die übrigen Umstände nicht anders definiert, gelten in diesen Kauf- und Lieferbedingungen die folgenden Begriffsbestimmungen: KVM-Genvex: KVM-Genvex A/S, CVR-Nr. 21387649.
Käufer: Gesellschaften oder Unternehmen, die eine Bestellung bei KVM-Genvex abgegeben haben.
Produkte: Produkte oder Dienstleistungen von KVM-Genvex.
Verkaufs- und Lieferbedingungen: Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen, gegebenenfalls mit Anhängen.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellbestätigungen, Verkäufe und Lieferungen von Produkten durch KVM-Genvex, sofern nicht in Schriftform anders vereinbart.

2.2. Die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers oder andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Kauf von KVM-Genvex-Produkten durch den Käufer, ungeachtet der Tatsache, ob der Käufer in seiner Bestellung oder andernorts auf seine allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen hat.

2.3. KVM-Genvex behält sich die Änderung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen vor. Die jeweils gültige Fassung der Verkaufs- und Lieferbedingungen wird auf der Website von KVM-Genvex veröffentlicht.

3. Angebot, Bestellung und Annahme

3.1. Alle Angebote von KVM-Genvex, einschließlich der Angebote auf der Website von KVM-Genvex stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, eine Bestellung an KVM-Genvex abzugeben.

3.2. Es werden nur schriftliche Bestellungen angenommen und eine abgegebene Bestellung ist für den Käufer 8 Tage lang bindend.

3.3. Ein gültiger Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer von KVM-Genvex eine schriftliche Bestellbestätigung erhält.

3.4. Wenn KVM-Genvex ein Angebot abgibt, das keine Annahmefrist enthält, wird das Angebot ungültig, wenn der Käufer es nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Angebotsdatum annimmt.

3.5. Weicht die Bestellbestätigung von KVM-Genvex von der Bestellung des Käufers ab, und möchte der Käufer diese Abweichung nicht akzeptieren, muss der Käufer dies innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum der Bestellbestätigung KVM-Genvex in Schriftform mitteilen. Andernfalls gilt die Bestellbestätigung.

3.6. Änderungen oder Ergänzungen der ursprünglichen Bestellungen sind für KVM-Genvex nur bindend, wenn KVM-Genvex dies dem Käufer in Schriftform bestätigt.

4. Produktinformationen

4.1. Angaben zu den Produkten, einschließlich Preise, Zeichnungen, Spezifikationen und ähnliches, sowie andere Angaben in Katalogen, Werbung, Marketingmaterial oder an anderer Stelle, insbesondere auf der Website von KVM-Genvex, sind nicht rechtsverbindlich und dienen ausschließlich zu Informationszwecken.

4.2. KVM-Genvex behält sich das Eigentumsrecht an sämtlichen Zeichnungen und technischen Spezifikationen vor, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden. Diese dürfen somit ausschließlich für Betrieb und Wartung der von KVM-Genvex gelieferten Produkte verwendet werden. Dieses Material darf nicht vervielfältigt, reproduziert, weitergegeben oder anderweitig unbefugten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Nach Ende der Zusammenarbeit muss dieses Material an KVM-Genvex zurückgegeben werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise in Angeboten, Bestellbestätigungen und anderen Dokumenten sind in Euro ohne Mehrwertsteuer usw. angegeben

5.2. KVM-Genvex behält sich vor, die Preise in Preislisten, Broschüren, Websites usw. ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

5.3. KVM-Genvex behält sich vor, bis zum Liefertermin Preisänderungen vorzunehmen, die sich aus der Änderung von Währungskursen, Zöllen, Steuern, Gebühren, Abgaben usw. sowie aus Preisänderungen der Zulieferer von KVM-Genvex ergeben.

5.4. Der zu zahlende Betrag wird per Rechnung eingefordert und ist innerhalb der dort genannten Frist fällig.

5.5. Bei Zahlungen nach dem Fälligkeitstermin muss der Käufer auf den fälligen Betrag Zinsen in Höhe von 2,5 % je angefangenen Monat bezahlen. Außerdem ist KVM-Genvex berechtigt, pro Mahn-schreiben eine Mahngebühr in Höhe von 30 Euro sowie eine Erstattung gemäß den Bestimmungen des dänischen Zinsgesetzes [Renteloven] zu erheben.

5.6. Erfolgt eine Zahlung nicht fristgerecht, behält sich KVM-Genvex vor, künftige Lieferung an den Käufer nur gegen Barzahlung oder Vorkasse zu tätigen.

5.7. Der Käufer ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber KVM-Genvex zu verrechnen oder einen Teil des Kaufpreises aufgrund irgendwel-cher Gegenforderungen einzubehalten.

5.8. Für alle Bestellungen wird unabhängig vom Rechnungswert mindestens eine Versand- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro berechnet

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. KVM-Genvex behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten vor, bis der gesamte Kaufpreis, gegebenenfalls mit Zinsen und Zusatzgebühren, beglichen wurde. Der Käufer darf nicht in einer Weise über die Produkte disponieren, die den Eigentums-vorbehalt von KVM-Genvex einschränkt.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (Sverigesvej 6, 6100 Haderslev, Dänemark), Incoterms 2010.
7.2. Die Lieferung kann für einen bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart werden. KVM-Genvex behält sich eine Änderung des Liefertermins vor, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Liefertermin alle Angaben bzw. Informationen vom Käufer erhalten wurden, die zur Lieferung der bestellten Produkte notwendig sind.
7.3. Wenn KVM-Genvex auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden den Versand veranlasst, so geht in diesem Fall das Risiko für das Produkt wie beim Verkauf ab Werk auf den Käufer über. KVM-Genvex haftet nicht für Schäden, die während des Versands entstehen.
7.4. Sofern KVM-Genvex im Auftrag des Käufers und auf dessen ausdrücklichen Wunsch und Anweisung den Versand des Produkts veranlasst, garantiert KVM-Genvex nicht, dass stets der günstigste Versandweg gewählt wird.
7.5. KVM-Genvex versichert den Versand nur nach einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Käufer. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, wird grundsätzlich nur eine Standardversicherung abge-schlossen.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferung erfolgt ab Werk (Sverigesvej 6, 6100 Haderslev, Dänemark), Incoterms 2010.

7.2. Die Lieferung kann für einen bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart werden. KVM-Genvex behält sich eine Änderung des Liefertermins vor, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Liefertermin alle Angaben bzw. Informationen vom Käufer erhalten wurden, die zur Lieferung der bestellten Produkte notwendig sind.

7.3. Wenn KVM-Genvex auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden den Versand veranlasst, so geht in diesem Fall das Risiko für das Produkt wie beim Verkauf ab Werk auf den Käufer über. KVM-Genvex haftet nicht für Schäden, die während des Versands entstehen.

7.4. Sofern KVM-Genvex im Auftrag des Käufers und auf dessen ausdrücklichen Wunsch und Anweisung den Versand des Produkts veranlasst, garantiert KVM-Genvex nicht, dass stets der günstigste Versandweg gewählt wird.

7.5. KVM-Genvex versichert den Versand nur nach einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Käufer. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, wird grundsätzlich nur eine Standardversicherung abgeschlossen.

8. Verzug

8.1. Erfolgt die Lieferung nicht zum vereinbarten Liefertermin, kann der Käufer durch eine schriftliche Mahnung an KVM-Genvex die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist einfordern, die mindestens 6 Wochen betragen muss. Liefert KVM-Genvex aus Gründen, für die der Käufer nicht haftbar ist, nicht innerhalb dieser verlängerten Frist, kann der Käufer den Teil der Bestellung, deren Lieferung in Verzug ist, in Schriftform stornieren.

8.2. Wurden Teillieferungen vereinbart, ist der Käufer jedoch nicht berechtigt, spätere Lieferungen zu stornieren, es sei denn, er kann beweisen, dass KVM-Genvex nicht in der Lage ist, die späteren Lieferungen fristgemäß zu liefern.

8.3. KVM-Genvex haftet in keinem Fall für Betriebs- und Nutzungsverluste, Folgeschäden und andere indirekte Schäden oder Folgen durch die verspätete Lieferung der Produkte von KVM-Genvex, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KVM-Genvex verursacht wurden.

9. Gläubigerverzug

9.1. Wenn der Käufer nach Ablauf der Lieferfrist das Produkt nicht abholt und keine Versandanwei-sungen erteilt, ist KVM-Genvex berechtigt, die Produkte auf Kosten des Käufers zu lagern und zu versichern.

9.2. Holt der Käufer die Produkte trotz einer schriftlichen Aufforderung nicht ab, ist KVM-Genvex berechtigt, die Produkte im Namen des Käufers zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen nach den Anweisungen des Käufers.

9.3. Erleidet KVM-Genvex durch den Gläubigerver-zug einen Verlust, hat KVM-Genvex Anspruch auf Schadensersatz

10. Reklamation und Untersuchungspflicht

10.1. Der Käufer muss das Produkt bei Erhalt untersuchen. Mängel, die bei dieser Untersuchung oder später festgestellt werden oder hätten festge-stellt werden müssen, sind unverzüglich und spätestens 5 Tage nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte werden müssen, in Schriftform bei KVM-Genvex zu reklamieren.

10.2. Der Käufer hat ab dem Liefertermin ein 12-monatiges Reklamationsrecht.

11. Mängel

11.1. Die Behebung von Mängeln am Produkt, die durch Material- und/oder Herstellungsfehler entstan-den sind, kann KVM-Genvex entweder durch eine Reparatur oder einen Austausch des Produkts beheben, wenn der Käufer die Mängel fristgerecht und gemäß den Bestimmungen in Punkt 10.1 und 10.2 reklamiert hat. Der Käufer kann keine weiteren Ansprüche geltend machen und ist somit nicht berechtigt, eine Erstattung für Verluste oder Kosten zu fordern, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Umtausch entstanden sind.

11.2. Mängel, die durch falsche Verwendung, mangelhafte Wartung, falsche Montage, Installation oder Bedienung, Unfälle, Blitzschlag, Spannungs-schwankungen, Verwendung für andere Zwecke, allgemeine elektrische Störungen oder Reparaturen, die nicht von KVM-Genvex vorgenommen wurden, entstanden sind, fallen nicht unter die Gewährleistung von KVM-Genvex.

11.3. Erfolgt eine Reparatur oder ein Austausch nach Punkt 11.1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Käufer unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen des dänischen Rechts und dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berechtigt, die Reparatur auf Kosten von KVM-Genvex durch Dritte ausführen zu lassen, vorausgesetzt, dies erfolgt auf eine zweckmäßige und angemessene Weise und nach einer schriftlichen Zustimmung durch KVM-Genvex. Bei Reparaturen durch Dritte haftet KVM-Genvex ausschließlich für die unmittelbaren Kosten für die Reparatur des Produkts; dabei kann die Haftung von KVM-Genvex für Reparaturen durch Dritte den Kaufpreis des Produkts in keinem Fall übersteigen.

11.4. Der Umtausch oder die Reparatur von Waren verlängert die Reklamationsfrist des Käufers nicht um weitere 12 Monate. Danach fallen Umtausch oder Reparatur unter die allgemeinen Wertverlustregeln.

12. Produkthaftung

12.1. Für Personen- und Sachschäden aufgrund von Fehlfunktionen der von KVM-Genvex gelieferten Produkte (Produkthaftung) haftet KVM-Genvex nur im gesetzlich unbedingt vorgeschriebenen Umfang. KVM-Genvex haftet nicht für Schäden an Gegen-ständen des Käufers oder Gegenständen Dritter, die gewerblichen Zwecken dienen (Gewerbesachschä-den).

12.2. Der Käufer hält KVM-Genvex gegenüber Schadensersatzforderungen Dritter in Bezug auf die Produkthaftung in dem Umfang schadlos, in dem KVM-Genvex gemäß diesen Verkaufs- und Lieferbe-dingungen eine Haftung gegenüber dem Käufer ausgeschlossen hat.

12.3. KVM-Genvex haftet in keinem Fall für Betriebs- und Nutzungsverluste, Folgeschäden und andere indirekte Schäden oder Folgen durch Fehl-funktionen eines Produkts, das KVM-Genvex dem Käufer geliefert hat, sofern diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KVM-Genvex verursacht wurden.

13. Höhere Gewalt

13.1. KVM-Genvex haftet nicht für eine Nichterfül-lung, die durch höhere Gewalt verursacht wurde. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Naturkatastro-phen, Krieg und Mobilmachung, Aufruhr, Wirren, Streiks, Aussperrung, sonstige Arbeitsunterbrechun-gen, Eingriffe staatlicher Behörden bzw. der Regie-rung, Pandemie, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Feuer, Schäden an den Produktionsanlagen von KVM-Genvex, ausbleibende oder mangelhafte Lieferungen von Zulieferern usw. und andere Umstände, auf die KVM-Genvex keinen Einfluss hat.

13.2. Wenn eine mängelfreie oder fristgerechte Lieferung vorübergehend durch einen oder mehrere der oben genannten Umstände verhindert wird, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der genannten Umstände. Werden Werkstoffe von Zulieferern nicht oder verspätet geliefert, gilt dies als höhere Gewalt und die von KVM-Genvex genannte Lieferfrist verlängert sich entsprechend. Wenn dieser Ausfall dazu führt, dass die Lieferung nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten erfolgen kann, behält sich KVM-Genvex eine Annullierung der betreffenden Bestellung vor

14. Rückgabe von Produkten

14.1. Die Rückgabe von Produkten von KVM-Genvex ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustim-mung durch KVM-Genvex in unbenutztem Zustand und unbeschädigter Verpackung zulässig.

14.2. Der Käufer trägt die Kosten für die Rückgabe.

14.3. Zurückgegebene Produkte werden zum Rechnungspreis abzüglich 20 % gutgeschrieben.

14.4. Das Rückgaberecht nach Punkt 14.4 gilt drei Monate ab dem Liefertermin.

15. Garantie

15.1. KVM-Genvex gewährt auf alle Produkte eine zweijährige Gewährleistung ab dem nachweislichen Liefertermin. Material-, Herstellungs- und Konstrukti-onsmängel sind durch die Garantie abgedeckt. Der Käufer ist verpflichtet, Verschraubungen nachzuzie-hen, an denen durch Vibrationen während des Versands kleine Undichtigkeiten entstanden sind.

15.2. Sofern Reparaturen vor Ort vorgenommen werden, liefert KVM-Genvex die nötigen Ersatzteile, trägt jedoch nicht die Einbaukosten.

15.3. Die Bestimmungen von Punkt 15.1 und 15.2 gelten ausschließlich unter den folgenden Bedingun-gen:
Der Installateur hat KVM-Genvex vor Beginn der Reparatur- oder Austauschmaßnahmen benach-richtigt und den Umfang der Maßnahmen in Schrift-form vereinbart.
Der Installateur hat KVM-Genvex die Herstel-lungsnummer mitgeteilt.
Der Installateur schickt eine Kopie der Rechnung für Kauf oder Installation des Produkts sowie die defekten Bauteile spätestens 10 Tage nach dem Austausch bzw. der Reparatur an KVM-Genvex.

15.4. Die Gewährleistung deckt Folgendes nicht ab:
Allgemeine Kundendienst- und Instand-haltungsarbeiten.
Erstattung der Kosten für andere Leistungen oder für Personenschäden, die gegebenenfalls durch einen Defekt des Produkts verursacht wurden.
Austausch üblicher Verschleißteile, der durch normalen Verschleiß erforderlich ist.
Wenn das Produkt mit Temperaturen, Spannungen oder Druck verwendet wurde, die nicht den Angaben auf dem Typenschild entsprechen.
Bei Frost-, Blitz- oder Trockengehschäden oder Schäden aufgrund von Verkalkung oder Überdruck.
Wenn am Produkt Reparaturen oder andere Eingriffe vorgenommen wurden, die über die vor-schriftsmäßige Installation hinausgehen und Schäden am Produkt verursacht haben.
Verkalkung des Fernwärmewechslers und Hochleistungsbehälters, weil Kalk oft durch falsche Einstellung oder Verwendung des Produkts entsteht.
Schäden durch Sickerwasser und undichte Wasserinstallationen.
Transportschäden. Diese sind der Spedition anzuzeigen.
Höhere oder zusätzliche Kosten durch Reparatur- oder Austauschmaßnahmen an Wochen-enden,

Feiertagen oder außerhalb der normalen Arbeitszei-ten.
Schäden durch mangelhafte Wartung oder Inspektion des Produkts.
Wenn das Produkt an einem Standort installiert ist, der Wartungsarbeiten erschwert. Wenn das Produkt an einer schwer zugänglichen Stelle installiert wurde, trägt KVM-Genvex nicht die gegebenenfalls entstehenden Extrakosten.
Wenn das Produkt nicht gemäß den geltenden Vorschriften installiert wurde, vgl. die Montage- und Bedienungsanleitung des betreffenden Produkts.

15.5. Die jeweils gültige Fassung der Garantiebe-stimmungen wird auf der Website von KVM-Genvex veröffentlicht.

16. Export

16.1 Der Käufer trägt die Verantwortung abzuklären ob die gekauften Produkte im Empfangsland zulässig sind und für die vom Käufer beabsich-tigte Anwendung verwendet werden dürfen, sowie eventuell für den Import und Gebrauch benötigte Zulassungen von öffentlichen Instan-zen oder Privaten zu beschaffen.

17. Salvatorische Klausel

17.1. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen für ungültig, gesetzwidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit und Durchsetz-barkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

18. Übertragung von Rechten und Pflichten

18.1. KVM-Genvex ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Bestellungen ohne Zustimmung des Käufers auf Dritte zu übertra-gen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1. Bei Streitfällen zwischen KVM-Genvex und dem Käufer, die im Zusammenhang mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen entstehen, ein-schließlich Streitigkeiten über Bestehen oder Gültigkeit eines Vertrags oder die Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, ist dänisches Recht maßgeblich. Dabei ist jedoch von den dänischen Regeln des internationalen Privatrechts und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) abzusehen.

19.2. Streitigkeiten, die in der Geschäftsbeziehung der Parteien, die unter diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen fällt, auftreten und nicht gütlich geregelt werden können, werden im Rahmen eines Schiedsverfahrens vor dem dänischen Schiedsinstitut [Voldgiftinstituttet] nach den Regeln entschieden, die zu Beginn des Schiedsverfahrens gelten.

 

Zuletzt geändert: Dezember 2023